Webergeschichten (2) - von Reinhold Adler

WANN WIRST DU MIR DIE TUCHE RICHTEN?

Oben auf dem Rathaus verteilte die Zunft mindestens einmal im Jahr ihre Aufträge zur Herstellung von Barchent an die einzelnen Webmeister. Drüben in der Greth (heute Stadtbücherei) wog sie ihnen die nötige Baumwolle aus. Reichere Weber konnten wahrscheinlich oft mehr Aufträge annehmen, als ihnen zu fertigen möglich war, denn jedem Meister standen höchstens drei Webstühle zu. So trafen sich eines Tages im Jahre 1594 einige Weber bei Jacob Sandtherr, dem Garnsieder in der Stube, um auszumachen, wer wem die Tuche gegen Lohn fertigen würde. Der Zugenmayer hatte dem Jerg Schneider schon einen Auf-trag erteilt und drängte auf Lieferung. "Wann wirst Du mir denn die Tuche richten?" fragte er. "Bald", so lau-tete des Schneiders Antwort, "Du mußt mir aber nochmals das Maul schmieren!" Dabei hoffte er auf eine zusätzliche Maß Wein als Trinkgeld, wie es bei Auftragserteilungen üblich war. Drinnen in der Stube saßen ja gerade die anderen beim Wein, den Zugenmayer bereits ausgegeben hatte. Aber alle meinten, für diesmal sei es genug, man habe schon zuviel getrunken. Darauf versprach Zugenmayer: "Morgen könnte ich Dir ja einen Braten bezahlen." Man schlug ein, aber es vergingen Monate.

Jerg Schneider wartete vergebens auf ein solch leckeres Trinkgeld. Bis am 20.Juli - fünf Tage bevor die fertigen Barchenttuche den Kaufleuten laut Vertrag abzuliefern waren - der Zugenmayer merkte, daß ihm die versprochenen Tuche noch nicht gebracht worden waren. Schnell lief er zum Weber Schneider, doch der erklarte: "Du hast mir ja immer noch nicht den versprochenen Braten bezahlt." Verärgert wandte sich Zugenmayer ans Stadtgericht. Er wolle dem Schneider ja gerne zwei Braten zahlen, wenn dieser nur schnell die Tuche liefern würde. Der Urteilsspruch der Stadtväter lautete: jeder muß sein Versprechen halten. Jerg Schneider erhält seinen Braten. Liefert er aber die Tuche nicht zum Termin, muß er sich mit den Kaufleuten vergleichen und nicht Zugenmayer. Ob das ein gerechtes Urteil war? Wer nämlich den Kauf-leuten nicht termingemäß lieferte, konnte streng bestraft werden.

VON DEN ZUNFTSTRAFEN DES JACOB LAUPHEIM UND DES JERG RUBIZ

Jacob Laupheim, der Weber, hatte im Jahre 1721 eine Gans totgeschlagen, die ihm nicht gehörte. Gerade woll-te er sie in einem Sack nach Hause tragen. Da wurde er erwischt. Man nahm ihm die Gans ab. Doch nicht genug: er wurde aus der Zunft gestoßen. Damit war er arbeits-los. Um in Ehren wieder aufgenommen zu werden, mußte er in die Zunftlade einen Gulden zahlen. Ähnlich erging es dem Zunftknecht Jerg Rubiz. Er hatte dabei geholfen, den Leichnam eines Sohnes des Biberacher Scharfrichters zu Grabe zu tragen. Scharfrichter aber waren unehrbare Leute. Wer mit solchen Umgang pflegte, den mieden die Zunftgenossen. Jerg Rubiz hatte sechs Gulden Strafe zu zahlen, um wieder aufgenommen zu wer-den. Konnte einer nicht zahlen, dann gab es eben einen Konkurrenten im Webergewerbe weniger. konnte man im Weberhandwerk selten. Ein Weberknappe arbeitete oft bis zu 90 Stunden in der Woche; das waren rund 15 Stunden täglich außer sonntags. Da war es nämlich bei Strafe verboten am Webstuhl zu sitzen. Ein fleißiger Weberknecht schaffte pro Woche drei Barchenttuche von rund 15m Länge oder in zwei bis drei Wochen je nach Tuchbreite eine Leinwand von rund 4o m Länge. Dennoch kam einer kaum auf rund 20 Gulden im Jahr.

Soviel verdiente sogar ein Hilfsarbeiter, der auf dem Bau Mörtel und Steine schleppte. Als Einzelstehender konnte man davon kaum leben, einer Familie reichte das bestimmt nicht. Ein guter Weberknappe war deshalb wahrscheinlich am Gewinn des Leisters beteiligt oder er bekam die Mahlzeiten an des Meisters Tisch. Da gab es selten Fleisch, und auch mit Brot und schwarzem Mus war man bescheiden, oft schwankte der Preis für Nahrungsmittel, der Lohn blieb aber gleiche. 1592 hätte ein Weberknappe von seinem wöchentlichen Geldlohn noch 14 Pfund Fleisch kaufen können, dreißig Jahre später hätte es gerade noch für zwei Pfund gereicht. So teuer war alles geworden. So schlossen sich die Weberknappen zusammen, um gemeinsam von den Meistern mehr Lohn zu fordern. Regelmäßig trafen sie sich im Gasthaus "Strauß" oder später im "Schwarzen Adler" und hielten Gesellschaften ab. 1651 war der Geldlohn von ca. 20 auf 15 1/2 Gulden im Jahr gesunken, ohne daß der Brotanteil erhöht worden wäre. Nun streikten die Gesellen. Die Meister riefen den Rat um Hilfe an. Die Ratsherren entschieden: Wer unter den Weberknechten sich nicht füge, solle in den Turm geworfen werden. Das war dann meistens das Ende des Lohnstreites. Doch seit dieser Zeit nannten sich die Weberknechte nicht ohne Stolz "Gesellen".

 

VOM BIBERACHER SPINN- UND ARBEITSHAUS

WIm 18. Jahrhundert hatte das Bettel- und Armenunwesen überhand genommen. Gleichzeitig brachte eine Verbesserung der Webstühle mit sich, daß viel mehr Garn benötigt wurde. Da kamen in Biberach wie anderswo die Stadtväter auf die Idee, ein Spinn- und Arbeitshaus einzurichten. Besonders der Bürgermeister Fidel Magnus von Pflummern setzte sich dafür ein, daß im alten Bräuhaus des Spitals (heute neben der Braithschule) ein solches Spinnhaus entstand. Zigeuner und andere arme Vagabunden steckte man dort hinein. Für einige Meister der Stadt hatten sie bis zu 17 Stunden täglich Schaf- und Baumwolle zu spinnen. Auf-genommen wurden aber auch Diebe und Betrüger, ja sogar mancher Ehemann, der nicht im Stande war, seine Familie ordentlich zu ernähren. Aber auch mancher arme, kränkliche Alte mußte seines Lebensabend im Arbeitshaus selbst ver-dienen. Denn zu gewinnen gab es darin nichts: der Spital gab für die Ernährung des Insassen jährlich gerade etwa halb so viel aus, wie für die Besoldung des städtischen Spital-pflegers dessen Geldlohn allein 448 Gulden ausmachte. Sonntags führte man Kriminelle und Arme vormittags und nachmittags in die Kirche. Danach hatten nur die "freiwilligen Insassen" ein wenig frei. Der Spinnvater und die Spinnmutter, wie die Leiter der Anstalt hießen, wa-ren, so wird berichtet, oft betrunken und die Schlösser an den Türen oft so schlecht, daß immer wieder einem der Ausbruch gelang. Einmal jedoch hat ein armer Schuhmachergeselle im Arbeitshaus Selbstmord verübt.



ULRICH SCHNELL: GRUND GENUG AM LEIB ZU STRAFEN

Wie viele Weber hatte Ulrich Schnell nie genug bares Geld, um beim Kaufmann Baumwolle zu erstehen oder um beim Krämer die Nahrungsmittel für seine Familie zu bezahlen. Da lieh er sich Geld oder Baumwolle und gab seine Tuche, die oft noch auf dem Webstuhl waren, als Unterpfand, wobei der neue Besitzer jeweils sein Zeichen auf dem Tuche anbrachte. Auf diese Weise schuldete er bald dem Michel Bodenmiller einige Tuche. Aber auch der Schneider Jacob Galster drängte auf Bezahlung einer alten Schuld. Was nun? Da nahm Ulrich Schnell einfach eines der Tücher des Bo-denmillers, schnitt dessen Zeichen ab und setzte einen Streifen Tuch an. Das Ganze trug er zusammengerolt zum Schneider Galster, seine Schuld abzutragen. Kaum war er aus dem Haus, tauchte des Bodenmillers Frau auf, um ihrerseits die schuldigen Tuche abzuholen. Nun kam der Betrug auf. Ulrich Schnell wurde aus der Zunft ausgestoßen und mußte im Juli 1598 Biberach zur Strafe verlassen. Auch seine Frau sollte mit ihm ziehen. Ihr jüngstes Kind durfte sie mitnehmen, das ältere aber sollte in die Kinderstube des Spitals aufgenommen werden. Dort sollte es Spulen herstellen, wie andere Spitalkinder auch. Ein Jahr später wurde Ulrich Schnell wieder verurteilt. Man steckte ihn ins Gefängnis, weil er nun schon das dritte oder vierte Mal betrogen hatte. Schließlich fällten die Ratsherren folgendes Urteil: Obwohl ein Ehrbarer Rat Grund genug hätte, ihn am Leib zu strafen, sei er diesmal aus Rücksicht auf seine Frau und seine Kinder verschont. Dafür darf er, bis der Rat ihn daraus entläßt, keine Waffen tragen, an keiner Gesellschaft, Hochzeit oder son-stiger Zusammenkunft teilnehmen, nachts nicht auf die Gasse gehen und auch nicht Kartenspielen. Er soll seine Schulden bezahlen und falls noch einmal Klage gegen ihn einkomme, werde er hinausgeführt und ihm die Stadt endgültig verboten. nnen.

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