Der Barchenthandel

Wir zitieren die folgenden Passagen in stark gekürzter Form aus den Seiten 64 - 73 des Buches "Biberacher Barchent. Herstellung und Vertrieb im Spätmittelalter und zur beginnenden Neuzeit" von Dr. Dieter Funk.

Der Übergang der Barchenttücher vom Weber auf den Händler erfolgte in der Regel gleich im Anschluß an die Barchentschau. Kein noch so geringfügiger Geschäftsabschluss aber durfte getätigt werden, ohne dass er durch einen amtlichen Makler, den so genannten Unterkäufel, vermittelt und beaufsichtigt woren wäre. (...) Mancherlei Gründe ließen die Einsetzung dieser amtlichen Makler als notwendig erscheinen: einer der wichtigsten aber war, dem Stadtsäckel "die Bezahlung des Marktzolls zu sichern", der eine bedeutende Einnahmequelle fürdie mittelalterliche Stadt darstellte.(...) In Biberach (gab es) keine besondere Zunft der Kaufleute. Wir dürfen daraus jedoch nicht schließen, der Handel habe hier eine untergeordnete Rolle gespielt. Wie in vielen anderen Städten stand nämlich der Großhandel jedermann offen, und nur der Kleinhandel war zunftmäßig organisiert. Eine Krämerzunft aber gab es auch in Biberach, wenn diese auch mit der Zunft der Schneider eine Einheit bildete.

Selbst für Geschlechter war in Biberach der Großhandel erlaubt. Aus der Biberacher Chronik von Tibianus entnehmen wir folgenden Absatz der Zunft- und Handwerksordnung von 1485: "Erstens ist gesetzt worden, daß jeglicher Bürger welcher der Geschlechter Gesellschaft incorporiert ist, mag fail haben: Glockenguß, Kupfer, Ziinn, Bley, Stahl, Eisen, Wachs, Specerey, wollen Tuch..." Für alle zugelasenen Waren wurde außerdem eine bestimmte Mindestmenge ausgegeben (Großhandel!), so durften z.B. nur "gantz wullin tuch" verkauft werden.(...)

Wenn wir im Folgenden darangehen, den Vertrieb des Barchents genauer zu durchleuchten, so haben wir zunächst einmal die Frage zu stellen, welche Möglichkeiten eines Absatzes überhaupt bestanden haben. Abgesehen von der Tatsache, dass der Barchent roh, halbfertig oder bereits vollständig veredelt vom Hersteller abgegeben wurde und in den Handel kam, schieden sich die Abnehmer von vornherein in zwei Gruppen: in Verbraucher und Wiederverkäufer. Die letzteren wiederum setzten sich zusammen aus den Klein-und Kleinsthändlern - das waren meistens die Krämer - , aus den Großkaufleuten und aus den Handelsgesellschaften.

Sicherlich deckten auch in Biberach manche Leute ihren Barchentbedarf direkt beim Weber, doch können wir die Bedeutung dieser Geschäfte beiseite lassen, da es sich dabei um minimale Mengen gehandelt haben muss.

Wir beginnen mit der Betrachtung des so genannten Zunft- oder Samtkaufs. (...) Hatte ein Kaufmann die Absicht, eine größere Menge Barchents zu erstehen, oder genauer gesagt, in Auftrag zu geben, so trat er mit seinem Begehren im allgemeinen an die Weberzunft heran; sei es, dass ihm dieser Weg als der bequemere erschien, sei es, dass dies auf Grund von Zunftvorschriften der einzig mögliche war. Beim Zunftkauf handelte es sich also um einen "kollektiven Lieferungsvertrag, bei dem die Zunft als geschlossenes Ganzes, als Partei des Vertrages" auftrat. Die Zunft erteilte den Auftrag an ihre Mitglieder und überwachte dessen Ausführung.

Daneben gab es noch eine andere Art des Zunftkaufs, die sich nicht auf den gemeinsamen Absatz, sondern auf den Einkauf etwa der Baumwolle bezog. Die Zunft besorgte den Rohstoff Baumwolle im großen, wobei sie anfäönglich nur die Vermittlung und Verteilung an ihre Mitglieder übernahm und jeder Weber seinen Anteil dem Lieferanten direkt bezahlte. Später kam es dann häufig vor, dass die Zunft dem Baumwollhändler Bürgschaft leistete oder die ganze Lieferung sofort bezahlte.

Vielleicht trat nun der Fall ein, dass weder die einzelnen Weber noch die Zunft als ganzes in der Lage waren, für einen bestimmten Auftrag die teure Baumwolle zu finanzieren, so dass der kauflustige Händler gezwungen war, einen Vorschuss zu leisten. Verfuhr der Kaufmann dabei so, dass es sich je nach der Höhe des von ihm gewährten Kredites eine ganz bestimmte Anzahl Barchenttücher im voraus verpfänden ließ, so handelte es sich dabei um eine Art Verlagsgeschäft. Da die Barchentkäufer in den meisten Fällen zugleich Baumwollverkäufer waren, wurde der Vorschuss bzw. Kredit häufig in der Weise gewährt, dass der Händler nicht Geld, sondern gleich Baumwolle zur Verfügung stellte, gegen das Versprechen, nach einer gewissen Zeit eine festgesetzte Menge Barchents zu liefern. An der Ulmer Schau wurde sogar streng zwischen freiem und verpfändetem oder "verfürwortetem" Barchent unterschieden.

Solange sich bei diesen Verlagsgeschäften die Zunft noch beteiligte, war die Sache für die Weber relativ unverfänglich. Mehr und mehr aber dehnte sich die Verlegertätigkeit direkt auf die einzelnen Handwerker aus, die ihrer Armut wegen vielleicht darauf angewiesen waren, sich die teuere Baumwolle auf dem Verlagsweg zu beschaffen. Völlig unerfahren im Umgang mit Geld, kamen dadurch sehr viele Weber, speziell auf dem Lande, in gefährliche Abhängigkeiten von ihren meist kapitalkräftigen Verlegern, die ihre günstige Position oft weidlich ausnutzten. Durch den Einsatz ihres Kapitals sicherten sich die Verleger somit häufig den Barchent zu einem sehr günstigen Preis. "Die handwerkliche Organisation wurde so nach und nach durch das Verlagssystem durchbrochen und ersetzt.".

Wir danken Dr. Dieter Funk für die Genehmigung zum Abdruck dieser Passagen. Wir hoffen auch, damit zur Lektüre des Buches angeregt zu haben, auch wenn der von uns gekürzte Text keine in sich abgeschlossene Passage darstellt, sondern nur ein paar Schlaglichter auf das Thema "Baerchenthandel" werfen soll. Das Buch ist im Webermuseum erhältlich. Wir haben die Rechtschreibung, außer bei den Zitaten im Text, der neuen Rechtschreibung angepasst. Die einzelnen Quellen haben wir - der besseren Lesbarkeit wegen - hier nicht nachgewiesen, der Autor tut dies in seinen Fußnoten aber in der für eine wissenschaftliche Arbeit üblichen Weise. Er schließt sein Buch mit einem zehnseitigen Quellennachweis.