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Das Leben hat Aftab
auf vieles nicht vorbereitet. Nicht auf die Strapazen der Flucht aus Afghanistan,
nicht auf die Behandlung durch europäische Behörden in Italien
und Frankreich, und nicht auf das Leben mit drei Fremden in einem Zimmer
in der Bleicherstraße 47 in Biberach/Riß. Den Satz „I
did not learn this“ verwendet der 21jährige Afghane, dessen
Gesicht viel von jugendlicher Frische verloren hat, häufig.
Gelernt hat er nicht, nach gutem Essen zu fragen, um Geld zu bitten, auch
nicht auf dem Fußboden zu schlafen, aber daran musste er sich gewöhnen,
denn die Betten, die ihm und den drei Mitbewohnern seines Zimmers zur
Verfügung standen, verursachten ihnen schon nach kurzer Zeit Rückenschmerzen.
Jetzt ist der dunkelgraue
Teppichboden ihre Matratze und die Schuhe bleiben vor der Tür des
Raumes, der als Ess-, Arbeits- und Schlafzimmer dienen muss.
Im afghanischen Dschalalabad,
wo er herkommt, lebte er mit seinen Eltern und Geschwistern ganz anders.
In einem großen Haus, das innen einen Garten hatte. Mit einem Wohn-
und einem Zimmer
fürs Lernen – ganz für sich alleine. Auch jetzt klagt
er nicht über finanzielle Probleme.( „Money is not the problem.“
Manchmal schickt ihm seine Tante oder schicken ihm seine Cousins etwas
Geld.) Es sind die Bedingungen seines Aufenthaltes, die ihn belasten.
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Lernen würde er
auch jetzt gerne mehr. Er besucht einen Deutschkurs am Berliner Platz.
Seltsamer Zufall, dass das Deutschbuch des Lagenscheidt-Verlages den gleichen
Titel trägt: „Berliner
Platz“. Die CD, die dem Buch beiliegt, kann Aftab nicht hören.
Das CD-Laufwerk seines Computers, eines alten ausgemusterten Gerätes
mit einer lächerlichen 5 GB Festplatte, funktioniert nicht mehr.
Nach einem neueren gebrauchten Modell zu fragen fällt ihm schwer:
„I did not learn this.“
Bald will er eine
Prüfung machen, aber ihm fehlen einige Stunden, denn die Nachricht
vom Tod seiner Mutter hat ihn einen Monat lang so belastet, dass er nicht
lernen konnte. Und wenn er Deutsch kann, dann will er Spanisch lernen.
Danach Russisch. Und dann Arabisch. Sechs Sprachen spricht er bereits.
Neben seiner Muttersprache unter anderem auch Englisch, Hindi und allmählich
Deutsch.
Manchmal wird die psychische Belastung zu stark, dann denkt er daran,
sich auf dem Marktplatz anzuzünden oder sich im Landratsamt die Kehle
durchzuschneiden.
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Er spricht Paschtu,
eine der Amtssprachen Afghanistans. Sein Mitbewohner, ebenfalls Afghane,
der 10 Jahre Erfahrung als Schneider mitbringt, spricht Dari, die zweite
Amtssprache des Landes und noch sehr wenig Deutsch.. Sie können sich
verständigen. Der dritte Mitbewohner ist ein 45jähriger Iraner.
Mit den Biberachern geht es schon auch auf Deutsch . Aber wenn die ihm
am Samstag vorschlagen würden, mit zu einer Party nach Ulm zu kommen,
müsste er ablehnen. Grund ist die Residenzpflicht, die ihm verbietet,
den Landkreis zu verlassen.
Ein Ausflug in die größere Stadt oder eine sommerliche Bahnfahrt
an den Bodensee, um für kurze Zeit der Ödnis der Bleicherstraße
zu entfliehen, das alles geht wegen der Residenzpflicht nicht ohne besonderen
und genehmigten Anlass wie etwa den Besuch eines Arztes oder eines Rechtsbeistandes.
Den zu konsultieren kostet ihn jedes Mal 20 Euro, die er von seinem monatlichen
Taschengeld von 40 Euro zahlen muss. Wie kommt man da zu seinem Recht?
„I did not learn this“, sagt Aftab. Und damit ist er nicht
alleine.
( Name von der
Redaktion geändert.)
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Residenzpflicht
Seit Jahren steht die Residenzpflicht in der Kritik, nirgendwo in Europa
gibt es ein vergleichbares Gesetz: “Räumliche Beschränkung
des Aufenthalts”, heißt die Bestimmung offiziell. Gemeint
ist: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, darf seine zugewiesene
Stadt oder
den Landkreis nicht verlassen – nicht einmal für ein paar Stunden.
Ob Klassenausflüge, Besuche bei Freunden oder Verwandten, Arzt- und
sogar Behördentermine in anderen Städten: All dies dürfen
Asylbewerber und Geduldete nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Und diese ist oft genug gebührenpflichtig und kann verweigert werden..
Begründet wird heute freilich aufgeklärt-funktional: Asylbewerber
sollen für die Behörden erreichbar sein, schließlich beziehen
sie Leistungen und müssen daran mitwirken, ihre Verfahren voranzutreiben.
Auch viele Deutsche müssen für die Behörden erreichbar
sein - bei ihnen genügt allerdings eine ladungsfähige Adresse.
Dass man bei weit über 100.000 Menschen andere Maßstäbe
anlegt, kann deshalb nur einen Grund haben: Man will sie hier eigentlich
nicht haben - und das sollen sie auch merken. (Quelle: taz.de)
In Bayern gilt seit
dem 10. Juni ein nues Gesetz: "Flüchtlinge im Asylverfahren
dürfen sich vorübergehend im gesamten Regierungsbezirk ohne
Erlaubnis frei bewegen. Grenzt der Landkreis der jeweiligen Ausländerbehörde
an einen anderen Regierungsbezirk, dann dürfen sich die Flüchtlinge
auch in den angrenzenden Landkreisen des benachbarten Regierungsbezirks
frei bewegen. Für Geduldete gilt weiterhin die Beschränkung
auf den Freistaat Bayern. Ausnahmen hiervon dürfen, so Wortlaut,
keinen „reinen Sanktionscharakter haben“." (Quelle: Flüchtlingsrat
Bayern) |