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"Zeppelinring-Ost I/Parkhaus": Stand der Projektentwicklung (Oktober 2002) Auch hier weisen wir unsere LeserInnen darauf
hin, dass wir hier ein Dokument aus der Planungsphase vorstellen. Die
Sache wird noch diskutiert. Wenn Sie sich auf dieses Dokument beziehen,
beachten Sie das Datum und berücksichtigen Sie in Zukunft die bis
dahin möglicherweise erfolgten Änderungen. Die Weberberg.de-Redaktion |
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STADTPLANUNGSAMT Biberach, 24. Oktober 2002 61 Ku-We
Über den B A U A U S S C H U S S - nichtöffentlich - und den
H A U P T A U S S C H U S S - nichtöffentlich - an den G E M E I N D E R A T - öffentlich - z. I.: I, II, III, 10, 14, 23, 60, 61, 66, e.wa-riss Ausf.: I, II, III, 23, 60, 61, 66, e.wa-riss
Parkhaus-Ost und Gebäude
für Dienstleistungen am Zeppelinring in Verbindung mit Stand der Projektentwicklung und weitere Vorgehensweise
Der Vorlage liegen 2 Anlagen bei: 1. Lageplan 1:500, 2. Planungskonzept
I. Beschlussantrag 1. Der aktuelle Projektstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem Vorschlag zum weiteren Vorgehen wird zugestimmt. Konkrete Beschlüsse erfolgen auf Grundlage weiterer Vorlagen, die parallel zu dieser Vorlage beraten werden.
II. Aktueller Stand der Projektentwicklung Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 04.02.2002 (Drucksache Nr. 02/6) war beabsichtigt, einen beschränkten Kreis von Investoren/Bauträgern in die Projektentwicklung einzubinden. Nach erfolgtem Auswahlverfahren sollten die städtischen Grundstücke direkt an den beteiligten Investor bzw. an den Betreiber des Parkhauses veräußert werden. Die Umsetzung der Planung sollte über privatrechtliche Vereinbarungen im Zuge des Kaufvertrags abgesichert werden. Zur Investorenauswahl war beabsichtigt, ein "kombiniertes Verfahren" durchzuführen, bei dem Architekt, Fachplaner, Bauunternehmer und Investor ein Gesamtprojekt anbieten konnten. 4 Investoren hatten zum damaligen Zeitpunkt ihr Interesse an der Realisierung dieses Projektes bekundet. Im Anschluss an die Entscheidung des Gremiums erfolgten parallel zu den Grunderwerbsverhandlungen mit dem Land Gespräche mit den Investoren und rechtliche Überprüfungen des vorgesehenen Vergabeverfahrens. Die Planungen für das Parkhaus-Ost wurden zeitgleich weiter vorangetrieben (beauftragtes Planungsbüro Scherr + Klimke, Ulm). Die Situation stellt sich heute wie folgt dar: Grunderwerbsverhandlungen Stadt / Land Der Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen werden in einer getrennten, parallel laufenden Vorlage (Drucksache Nr. 02/249) dargestellt, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Vergabeverfahren Die Bauleistungen für das Parkhaus können nur auf Grundlage einer VOB-konformen Ausschreibung vergeben werden. Hier spielt es keine Rolle, ob das Parkhaus von der Stadt oder der e.wa-riss realisiert wird. Das Dienstleistungsgebäude am Zeppelinring kann aufgrund der privaten Trägerschaft frei vergeben werden. Bei Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit anschließender beschränkter funktionaler GU-Ausschreibung wären die Anforderungen der VOB erfüllt, und damit das angestrebte kombinierte Verfahren möglich gewesen. Dieses Verfahren hätte ca. 3 – 4 Monate Vorbereitungs- und Durchführungszeit in Anspruch genommen. Mit dieser Ausschreibung wäre die Stadt Bindungen zum Verkauf der Grundstücke eingegangen; Grundstücke, die zum Teil noch vom Land zu erwerben waren. Da sich die Verhandlungen mit dem Land und dem Staatlichen Vermessungsamt als langwierig und schwierig herausstellten (das Gremium wurde mündlich informiert), konnte das oben genannte Verfahren nicht eingeleitet werden. Der Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen wäre die Voraussetzung gewesen. Um das Projekt jedoch im geplanten zeitlichen Rahmen realisieren zu können, wird für das Dienstleistungsgebäude eine Direktvergabe und für das Parkhaus eine Ausschreibung nach VOB vorgeschlagen. Planungsstand Parkhaus Über den Planungsstand
zum Parkhaus wurde der Bauausschuss am 27.06.2002 informiert. Das beauftragte
Planungsbüro stellte neue Planungsüberlegungen vor. Diese sahen
eine Planungsstand Dienstleistungsgebäude Da das angestrebte kombinierte Verfahren nicht rechtzeitig eingeleitet werden konnte, wurden Gespräche mit den interessierten Investoren geführt. Im Vordergrund stand die Frage, ob sie als Investor das Dienstleistungsgebäude unabhängig vom Parkhaus planen, bauen und betreiben möchten. Nach einigen Prüfungen und Rückfragen kristallisierte sich heraus, dass nur eine Investorengruppe das Projekt angehen wollte. Diese führte in enger Kooperation mit Vertretern der Verwaltung intensive Gespräche mit potentiellen Mietinteressenten und stellte weitgehende Planungsüberlegungen mit den Mietinteressenten an. Das Nutzungskonzept sieht überwiegend private Dienstleistungs- und Büronutzungen vor. Im Erdgeschoss werden Einzelhandelseinrichtungen realisiert. Da mit den zukünftigen Mietern Vorverträge über Miethöhe und Mietdauer abgeschlossen werden konnten, geht der Investor davon aus, dass das Projekt in 2003 und 2004 realisiert wird. Das Planungskonzept wurde in enger Anstimmung mit den Überlegungen zum Parkhaus entwickelt. Der Hauptzugang zum Parkhaus sowie die Vertikalerschließung des Parkhauses sind, wie bereits früher von der Verwaltung angedacht, in das Dienstleistungsgebäude integriert. In Verknüpfung mit den angestrebten Nutzungen kann eine attraktives Entree zum Parkhaus geschaffen werden. Das Konzept berücksichtigt auch die Interessen des Staatlichen Vermessungsamtes. In einem zu Beginn durch den Investor zu realisierenden Bauteil an der Ecke Zeppelinring/Ulmer-Tor-Straße ist die Unterbringung der bisher in den Gebäuden Neherstraße 1 und 8 genutzten Büroflächen vorgesehen. Im Neubau werden voraussichtlich das UG sowie das 1. – 3. OG vom Land für das Staatliche Vermessungsamt angemietet. Eine Stegverbindung im 1. OG stellt eine Verbindung zum Hauptgebäude her. Planung, Realisierung und die Mietkonditionen sind zwischen Investor und Mieter abgestimmt. Das aktuelle Planungskonzept ist der Vorlage in Anlage 1 und 2 beigefügt. Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Sitzung. In einer separaten, nichtöffentlichen Vorlage (Drucksache Nr. 250) werden die notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen Investor und Stadt dargestellt und die damit zusammenhängenden Beschlussanträge gestellt.
III. Weiteres Vorgehen Parkhaus und Dienstleistungsgebäude Nach Abschluss der Kaufverträge Stadt / Land und Stadt / Investor können die weiteren Planungen in Angriff genommen werden. Für das Parkhaus soll vom Büro Scherr + Klimke eine Werkplanung als Grundlage für eine Ausschreibung und Vergabe erarbeitet werden. Das weiter ausgearbeitete Projekt wird vor der Vergabe dem Gremium zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. Die weiteren Planungen und der Bau des Dienstleistungsgebäudes erfolgen durch den Investor. Vertraglich wird er an die Realisierung der im Rahmen dieser Vorlage vorgestellten Lösung gebunden. Der Abriss der auf den Grundstücken noch vorhandenen Gebäude erfolgt auf Kosten der Stadt durch die Stadt oder den Investor. Parkhaus und 2. BA des Dienstleistungsgebäudes werden aus logistischen Gründen parallel und eng untereinander koordiniert ausgeführt. Zeitrahmen Aufgrund der räumlichen und funktionalen Verknüpfungen sind die Planungs- und Realisierungsschritte eng miteinander verzahnt. Generell ist folgender Ablauf vorgesehen:
Abweichungen sind bei sich ändernden Rahmenbedingungen möglich. Bebauungsplan Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist für den Bebauungsplan "Zeppelinring-Ost/Parkhaus-Ost" die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Der Billigungsbeschluss ist ebenfalls parallel vorgesehen. In diesem Zusammenhang sei auf die Vorlage, Drucksache Nr. 02/252, verwiesen. Sollten keine weiteren planungsrechtlich relevanten Aspekte bekannt werden, die das Verfahren verzögern könnten, ist die Offenlage noch in diesem Jahr, der Satzungsbeschluss und die Rechtskraft des Planes Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Beide Projekte wären dann aus planungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig.
C. Kuhlmann |
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