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Bürgerfragestunde Die Bürgerfragestunde des Gemeinderates findet üblicherweise gegen 18 Uhr während der Sitzung statt. Hier gilt es, Folgendes zu bachten, wenn man dieses Instrument direkter Demokratie nutzen möchte. A) Die Sache heißt nicht zufällig Frage-Stunde. Es dürfen also in erster Linie nur Fragen gestellt werden. (Aber es dürfen durchaus auch Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden). Diskutieren ist aber nicht. Daher sollte man sich, wenn man nicht ein begnadeter Redner ist, wirklich alles vorher in Frageform notieren, sonst läuft man leicht auf. (Ob man mit Aussagesätzen, an die ein "gell?" angehängt ist, durchkommt, wäre noch auszuprobieren. Frage wär's dann ja.) Wenn man das beachtet, kann man schon ziemlich Zeit und Aufmerksamkeit für sein Thema rausschinden. Weberberg.de hat das beim Thema Vergnügungssteuer fast 30 Minuten lang geschafft. Beliebt macht man sich dadurch nicht unbedingt, weil man die Sitzung verlängert. Aber wenn es politisch sein muss, sollte man diese Regel unbedingt beachten. Kann auch schon mal sein, dass der OB sagt: "Das ist keine Frage." Auch wenn einem jeder Deutschlehrer bestätigen würde, dass das, was man auf dem Papier stehen hat, von Wortstellung und Punktuation her alle Voraussetzungen dafür erfüllt. B) Gefragt werden dürfen nur die Verwaltungsmitarbeiter, also OB und Co., nicht der Gemeindrat oder einzelne Gemeinderäte. Auch das ist unbedingt zu beachten! Das Gemeine für die Räte ist, dass die auch nix sagen dürfen. C) Tricks: Sie können auch eine längere Aussage zu einer Frage machen, wenn Sie ihr ein "Sehe ich das richtig: ... " ein "Muss man also von ´Folgendem ausgehen: ..." oder ein "Habe ich das richtig verstanden:..." vorausschicken. Provokanter formuliert: "Ist die Stadtverwahltung im Ernst folgender Meinung:...". D) Die Geschäftsordnung des Gemeinderates geht allerdings noch etwas weiter. dort liest man: § 33 Mitwirkung im Gemeinderat (4) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde); zu den Fragen nimmt der Vorsitzende Stellung. Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung); das gleiche gilt für die Ausschüsse. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. .
E) Sachlicher Vorschlag für einen Handzettel, der bei der Bürgerfragestunde ausgelegt werden könnte:
11. Dezember 2002 |