Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde des Gemeinderates findet üblicherweise gegen 18 Uhr während der Sitzung statt. Hier gilt es, Folgendes zu bachten, wenn man dieses Instrument direkter Demokratie nutzen möchte.

A) Die Sache heißt nicht zufällig Frage-Stunde. Es dürfen also in erster Linie nur Fragen gestellt werden. (Aber es dürfen durchaus auch Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden). Diskutieren ist aber nicht. Daher sollte man sich, wenn man nicht ein begnadeter Redner ist, wirklich alles vorher in Frageform notieren, sonst läuft man leicht auf. (Ob man mit Aussagesätzen, an die ein "gell?" angehängt ist, durchkommt, wäre noch auszuprobieren. Frage wär's dann ja.)

Wenn man das beachtet, kann man schon ziemlich Zeit und Aufmerksamkeit für sein Thema rausschinden. Weberberg.de hat das beim Thema Vergnügungssteuer fast 30 Minuten lang geschafft. Beliebt macht man sich dadurch nicht unbedingt, weil man die Sitzung verlängert. Aber wenn es politisch sein muss, sollte man diese Regel unbedingt beachten. Kann auch schon mal sein, dass der OB sagt: "Das ist keine Frage." Auch wenn einem jeder Deutschlehrer bestätigen würde, dass das, was man auf dem Papier stehen hat, von Wortstellung und Punktuation her alle Voraussetzungen dafür erfüllt.

B) Gefragt werden dürfen nur die Verwaltungsmitarbeiter, also OB und Co., nicht der Gemeindrat oder einzelne Gemeinderäte. Auch das ist unbedingt zu beachten! Das Gemeine für die Räte ist, dass die auch nix sagen dürfen.

C) Tricks: Sie können auch eine längere Aussage zu einer Frage machen, wenn Sie ihr ein "Sehe ich das richtig: ... " ein "Muss man also von ´Folgendem ausgehen: ..." oder ein "Habe ich das richtig verstanden:..." vorausschicken. Provokanter formuliert: "Ist die Stadtverwahltung im Ernst folgender Meinung:...".

D) Die Geschäftsordnung des Gemeinderates geht allerdings noch etwas weiter. dort liest man:

§ 33 Mitwirkung im Gemeinderat

(4) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde); zu den Fragen nimmt der Vorsitzende Stellung. Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung); das gleiche gilt für die Ausschüsse. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. .

 

E) Sachlicher Vorschlag für einen Handzettel, der bei der Bürgerfragestunde ausgelegt werden könnte:

Hinweise zur Bürgerfragestunde

1) Liebe Biberacher Bürger und Bürgerinnen! Sie dürfen gerne fragen, aber Ihre Frage muss an die Verwaltung gerichtet sein, die Gemeinderäte dürfen Sie nicht ansprechen. Und die müssen ihrerseits den Mund halten. Das ist so geregelt.

2) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie ihre Frage möglichst knapp formulieren sollten. Die Sitzungen gehen oft lange genug.

3) In Ihrem eigenen Interesse: Formulieren Sie die Fragen schon daheim, ohne Abschweife und auf Papier, dann können Sie sich während der Sitzung nicht verhaspeln und laufen nicht Gefahr, "abgewürgt" zu werden.

4) Seien Sie auch darauf gefasst, dass der OB mal entscheidet: "Das ist keine Frage!", selbst wenn Ihre Notiz mit einem dicken Fragezeichen endet. Es menschelt halt auch im Sitzungssaal.

5) Wenn Sie gut vorbereitet sind, können Sie richtig viele Fragen stellen und niemand kann Ihnen das verwehren, ohne unglaubwürdig zu werden. Aber strapazieren Sie die Geduld der Anwesenden nicht zu sehr.

6) Haben Sie bitte auch dafür Verständnis, dass manche Dinge oft noch im Fluss sind und von der Verwaltung erst noch bearbeitet oder entschieden werden müssen. Eine Entscheidung können Sie gewiss nicht in der Bürgerfragestunde - ohne Beteiligung des Gemeinderates - erzwingen. Vielleicht aber können Sie die Zusage eines Gesprächstermins erreichen. Das wäre dann doch schon was.

7) Wir freuen uns, dass Sie dieses Instrument der Bürgerbeteiligung nutzen. Unsere Demokratie lebt auch davon. Lassen Sie uns gemeinsam das beste daraus machen. Ihr bürgernahes Team vom Rathaus."

 

11. Dezember 2002

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