Sex und Steuern in Oberschwaben: Eine typisch Biberacher Posse um den Nachtclub "Remise"

Vergnügungssteuer. Jede/r kennt sie. Kaum eine/r weiß Genaues. Auch die "Remise" ist den meisten nicht aus eigener Ansicht bekannt. Weberberg,de nimmt Sie mit hin.

Auf der Website der Stadt Schwerin erfahren wir mehr zum "Steuergegenstand", wie es die Juristen nennen:

§ 1 Steuergegenstand

(1) Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende im Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin stattfindende Vergnügungsveranstaltungen:

1. entgeltliche Tanzveranstaltungen;

2. Veranstaltungen von Sexdarbietungen jeglicher Art einschließlich der Vorführung von Sex- und Pornofilmen oder anderer Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars und anderen Unternehmen sowie die Vorführung von Sex- und Pornofilmen in Kinos;

3. Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen wie z.B. Striptease und Darbietungen ähnlicher Art;

4. das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, sofern hierfür keine Spielbankabgabe erhoben wird.

(2) Eine Veranstaltung verliert nicht dadurch ihren Charakter als Vergnügung, daß sie gleichzeitig auch noch erbauenden, belehrenden oder anderen nicht als Vergnügungen anzusehenden Zwecken dient oder daß der Unternehmer nicht die Absicht hat, eine Vergnügung zu veranstalten.

Und in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwerin, wie etwa auch im §15 des Vergnügungssteuergesetzes für das Land Brandenburg (VergnügStG) wird eine Besteuerungsmöglichkeit genannt, nämlich die übliche, so genannte Pauschsteuer nach der Größe des benutzen Raumes. Für Brandenburg gilt der folgende Tagessatz:

(2) Die Steuer beträgt für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 50 Cent.

Die Stadt Münster lässt uns wissen:

"Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll."

In Biberach gilt seit dem 1. Januar 2002 diese Satzung.in der es heißt (unsere Hervorhebungen):

"§ 7 Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes

(1) Die Pauschalsteuer (§ 6 Ziffer 1) beträgt täglich für jede angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche

a) wenn Personen zur Schau gestellt und/oder Filme oder Videoaufzeichnungen mit sexuellem oder pornographischem Inhalt vorgeführt werden 15,00 Euro
b) bei Vorführungen von Filmen oder Videoaufzeichnungen, die nicht nach a) zu besteuern sind 8,00 Euro
c) in den übrigen Fällen 4,00 Euro
(2) Die Größe des Raumes wird festgestellt nach dem Flächeninhalt der für die Vorführung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich der Ränge, Logen, Galerien, Wandelgänge und Erfrischungsräume, aber ausschließlich der Bühnen, Kassenräume, Kleiderablagen, ähnliche Nebenräume, sowie Bar oder sonstiger Theken.

Schön und gut: Auch Sex kann zur Sucht werden. Auch dieser Sucht durch Besteuerung Herr zu werden, kann eine Stadt versuchen, wenn sie denn möchte. Aber 15 Euro? Sind die Biberacher besonders gefährdet?

Interessant, wie andere Gemeinden im Kreis Biberach die Sache handhaben. Der Stadt am nächsten liegt Warthausen. Dort erfreuen Damen, die (minimal bekleidet) auf Tischen tanzen, die Gäste. In Biberach wären da die täglichen 15 Euro/10qm fällig und der Betreiber könnte seinen geräumigen Laden dann sicher bald schließen. Die Gemeinde Warthausen aber verlangt nichts. Das soll sich vielleicht ändern, lässt der dortige Gemeindeamtsrat Maucher uns wissen. Man erwäge die Anpassung an die Steuern für Tanz- und Discoveranstaltungen, derzeit 1,53 Euro. Auch in Laupheim, so weiß er, wird für Sexdarbietungen keine Steuer erhoben. In anderen Gemeinden des Kreises liegen die Sätze auch nicht höher als die 1,5 Euro. Und im "Himmelreich des Barock", in Ochsenhausen, dürften derzeit barocke Stripperinnen vergnügungssteuerfrei tanzen bis zum Abwinken.

Der Leiter des Biberacher Steueramtes Peter Bystron, bestreitet nicht, dass man in einem Einzelfall eine Minderung der Steuern geprüft habe. Aber, so Bystron, die Gemeindeprüfungsanstalt habe einen Strich durch die Sache gemacht. Wo eine Vergnügungssteuersatzung bestehe, müsse sie such angewandt werden. Gesetz sei Gesetz, Minderung sei daher nicht möglich.

Ein seriöser Betrieb kann sich eine solche Steuer nicht leisten und würde sich daher auch nicht in Biberach ansiedeln. Der Stadt entgehen dadurch Steuereinnahmen, denn der Betrieb würde nicht nur Vergnügungssteuer zahlen, sondern auch noch alle anderen gewerblichen Steuern. Aber Prüderie hat in Biberach offenbar Vorrang vor einer aufgeklärten Gewerbepolitik.

Eine Provinzposse? Vielleicht. Aber eine, die den Standort Biberach in Verruf bringen könnte: Als Deutschlands Hauptstadt der Prüderie. "Wir sind halt in Oberschwaben und eine CDU-regierte Stadt," sagt Peter Bystron. Und damit hat er recht und unrecht zugleich, denn diese Satzung wurde von allen Fraktionen mitgetragen: von der SPD und den Freien Wählern, von der CDU, der FDP und den Grünen. Motto: Bitte keinen Sex, wir sind Biber!

P.S.: Die Reaktionen von Gemeinderäten gegenüber unserem Redakteur, der Anfang Oktober 2002 in der Bürgerfragestunde des Gemeinderates mehr zur Vergnügungssteuer wissen wollte, waren in der Sitzungspause sehr interessant. Sie reichten von "Ich bin menschlich enttäuscht. Dass Sie so etwas Menschenverachtendes unterstützen." bis zu "Früher waren wir nach der Nachsitzung öfter in der Remise." und "Der Laden würde besser laufen, wenn die bessere Mädchen hätten." und "75% der Übernachtungen in BC sind Geschäftsreisende. Die brauchen das, wenn sie Heimweh haben." Und "Für eine Stadt dieser Größe wichtig. Sonst muss man ja nach Ulm fahren." Der OB wiederholte in der Fragestunde seine Argumente ("menschenverachtend", "frauenfeindlich"). Die bekommen etwas Absurdes, wenn man den zur familienfreundlichen Sendezeit ausgestrahlten Beitrag der SWR-Landesschau (Ende September) zum Thema sichtet. (Unser Striptease-Redakteur tat das stilgerecht auf der Leinwand der Remise.) Da strippen Frauen, schwenken Boas und anderes und robben in eindeutigen Posen über den Teppichboden der Remise. Kinder dürfen so etwas im Vorabendprogramm des SWR sehen, Biberachs Männern soll es möglichst verwehrt sein. Und das, so der OB, hat "mit Prüderei (sic!) nichs zu tun".

Und so ging es dann weiter.